Immer wieder kommt es zu Aufforderungen, welche via Mail oder auch Post angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) versendet worden sind. Mal geht es darum, Angaben über Vermögensverhältnisse anzugeben, mal sind es konkrete Zahlungsaufforderungen wie unser Beispiel hier. Wir möchten Sie bitten, alle Mails und Rechnungen immer sorgfältig zu prüfen. Sie sehen den Originalen täuschend ähnlich.
Betrugs-E-Mails erkennen Sie untern anderem an folgenden Kriterien:
↪ Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt nur per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
↪ Zahlungen sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
↪ Die Fälschungen sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet.
↪Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der/des verantwortlichen Bearbeiterin / Bearbeiters.
↪ Das BZSt wird Sie niemals bitten für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.
Da das BZSt und auch wir ein starkes Interesse daran haben, dass niemand durch solche betrügerischen Fälschungen geschädigt wird, bitten wir Sie bei dem geringsten Verdacht Kontakt mit dem BZSt aufzunehmen. Helfen Sie mit, solche Fälschungen aufzudecken und senden Sie verdächtige E-Mails (als Anhang) und ggf. weitere Informationen mit Ihren Kontaktdaten an das BZSt. Informationen über bekannte Betrugsversuche finden Sie auch hier: https://www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche_node.html
Wir bitten Sie darum erneut, zu jeder Zeit vorsichtig zu sein und im Zweifel mit Ihrem L+P Sachbearbeiter Rücksprache zu halten BEVOR Sie Links nutzen oder Geld überweisen.
🙏🏻
Danke, und bleiben Sie wachsam! 👀